Vor einiger Zeit wurde hier bei unserem Blog ein Artikel zum Thema Kündigung geschrieben.
Das liegt alles etwas her aber hat sich etwas an diesem Thema geändert?
Vor Corona hätte ich mit einem klaren Nein geantwortet, aber nun wurden viele gekündigt oder mussten in die Kurzarbeit wechseln. Auch wir in der Augenoptik und Hörakustik waren davon getroffen.
Wenn man bereit ist den Schritt in die Kündigung zu gehen, sollten jedoch einige Stichpunkte beachtet werden:
- die Formellen Bedingungen des Kündigungsschreiben
- die Kündigungsfristen
- das Kündigungsgespräch
Diese Bedingungen haben sich auch heute nicht geändert. Leider wurden einige betriebsbedingt gekündigt.
Was muss man bei einer betriebsbedingten Kündigung beachten?
Eine betriebsbedingte Kündigung muss schriftlich ausgesprochen werden und dem Empfänger im Original zugehen. Sie entfaltet ihre Wirksamkeit erst ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Kündigungserklärung im Original, bei dem betroffenen Arbeitnehmer. Andernfalls ist sie nicht wirksam. Dass die Kündigung tatsächlich auch beim Arbeitnehmer eingegangen ist, muss grundsätzlich vom Arbeitgeber bewiesen werden.
Zudem muss die Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Fristen sind in den Arbeitsverträgen vereinbart. Sind hier keine Regelungen getroffen worden, finden die gesetzlichen Kündigungsfristen statt.
Wenn ihr auch dazu entscheidet eine Kündigung zu schreiben, haben wir auch nochmal Tipps für das ”perfekte” Kündigungsschreiben und natürlich auch für das Gespräch. Ich wünsche euch viel Erfolg!