Tipps zum Thema Kündigung

Wie bringe ich die Kündigung über den Tisch?

Veröffentlicht am: 6.5.2018
Autor/in: Lukas Fischer
Lesezeit: Minuten

Irgendwann kommt fast jeder Arbeitnehmer einmal in die Situation eine Kündigung zu schreiben. Sei es aus persönlichen Gründen oder weil man sich beruflich neu orientieren möchte. Oder im aktuellen Unternehmen ist etwas vorgefallen, das einen dazu bewegt seine Anstellung aufzukündigen. Besonders in der Augenoptik und in der Hörakustik kommt es dank dem Fachkräftemangel häufig dazu, dass man diese Gelegenheit für sich nutzt und sich einer neuen Herausforderung stellt. Unabhängig der Gründe, die zu einer Kündigung führen, gibt es eine Vielzahl an Dingen, die es zu beachten gilt!

Kündigungsfristen

Hat man sich einmal entschlossen zu kündigen, muss man strukturiert vorgehen. Bevor man sich an das Kündigungsschreiben setzt, oder sich Gedanken darüber macht wie das Kündigungsgespräch laufen soll, sollte man sich zuerst vergewissern, wie lange die Frist zur Kündigung ist.

Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag keine Frist festgehalten oder verweist der Vertrag nicht auf das geltende Gesetz, so gilt die Kündigungsfrist laut § 622 BGB. Diese beträgt 4 Wochen (genau 28 Tage) zum 15. des Monats oder zum Monatsende. Die Dauer der Beschäftigung spielt nur eine Rolle, wenn man gekündigt wird. Kündigt allerdings der Arbeitnehmer ist die Dauer der Beschäftigung unerheblich.

In der Regel sind in den meisten Arbeits- oder Tarifverträgen längere Kündigungsfristen festgelegt. Die Frist darf aber niemals länger als für den Arbeitgeber sein, das wäre unwirksam. Längere Fristen sollen dafür sorgen, dass der Arbeitgeber genug Zeit hat für adäquaten Ersatz zu sorgen. Auch kann die Kündigungsfrist durch einen Fortbildungsvertrag verlängert werden. Finanziert ein Arbeitgeber euch zum Beispiel den Handwerksmeister, kann er euch vertraglich ans Unternehmen binden und im Falle einer Kündigung auch längere Fristen festsetzen. Die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen dürfen niemals kürzer als die im BGB festgelegte Frist von 4 Wochen sein. Für die Festsetzung der Frist gilt alleine das Datum des Zugangs der Kündigung, nicht das Datum an der das Schreiben aufgesetzt wurde.

Zusammenfassend ist also wichtig, dass jeder der im Sinn hat zu kündigen zunächst in seinen Arbeitsvertrag schauen sollte, um zu wissen welche Frist der Arbeitnehmer festgelegt hat. Es ist im übrigen zulässig andere Kündigungsendtermine festzulegen. Zum Beispiel statt zum Ende des Monats ist dann auch eine Kündigung zum Quartalsende zulässig

Die Formellen Bedingungen des Kündigungsschreiben

Wichtig ist, dass die Kündigung einer bestimmten Form entsprechen muss. Hierzu heißt es im § 623 des BGB: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“ Bedeutet also: Die Kündigung muss von Hand und persönlich unterschrieben werden. Außerdem ist eine schriftliche Kündigung empfangsbedürftig und wird wirksam sobald sie im Gespräch einem Anwesenden übergeben wurde. Versendet man eine Kündigung per Post (am besten per Einschreiben) ist die Kündigung wirksam, sobald diese in die Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist.

Was muss eine Kündigung zwingend enthalten?

  • Vollständiger Name inklusive Adresse
  • Anschrift des Arbeitgebers - Das korrekte Datum
  • Betreff/Überschrift - Ansprechpartner bzw. Adressat (z.Bsp. Personalabteilung oder der Chef persönlich)
  • Ausführlich muss der Text zwar nicht sein, er sollte aber klar und deutlich formuliert sein, dass man kündigen will. Es sollte auch darin stehen, dass ihr fristgerecht, also unter Einhalt der Kündigungsfrist, kündigen werdet. (Am besten mit Datum)
  • Handschriftliche Unterschrift

Tipp aus eigener Erfahrung: Ich habe bei meiner Kündigung eine Empfangsquittung mit meiner Unterschrift und die des Empfängers hinzugefügt. Dies ist bei einer persönlichen Übergabe sehr nützlich, weil dann niemand behaupten kann, die Kündigung wurde nicht übergeben.

Das Kündigungsgespräch

Dass man vor so einem Gespräch nervös ist ist ganz logisch. Im Sinne der Fairness ist es meiner Meinung nach wichtig die Kündigung nicht einfach per Post zu versenden, sondern in einem persönlichen Gespräch zu übergeben bei dem man gleich auch seine Gründe darlegen kann. Vielleicht lernt der aktuelle Arbeitgeber was er in Zukunft besser machen kann um zu verhindern, dass weitere Mitarbeiter kündigen. Nehmt euch vor dem Gespräch Zeit und legt euch ein paar Formulierungen zurecht. Bleibt ruhig, atmet durch und verhaltet euch stets höflich. Denn in einem Streitgespräch auseinander zu gehen, ist alles andere als schön, denn je nachdem müsst ihr ja noch im Unternehmen bis zum Ende der Frist arbeiten. Sagt klar und deutlich, warum ihr euch entschieden habt, das Unternehmen zu verlassen. Wenn es hilft, kann man sich natürlich auch ein paar Notizen vorbereiten und auf einen Zettel schreiben damit man nicht aus dem Konzept kommt. Ist das Gespräch überstanden und die Kündigung übergeben, lasst es euch wie oben empfohlen auf einem Extrazettel via Unterschrift quittieren.

Dann steht euch der Weg offen, eine neue Herausforderung anzunehmen.

Sollte euch bald eine Kündigung bevorstehen, weil ihr euch Neuem zuwendet, hoffe ich, dass euch meine Tipps helfen konnten und ich wünsche euch alles Gute!!