Förderung in der Ausbildung und danach

...diese Zuschüsse solltest du kennen!

Veröffentlicht am: 4.7.2025
Autor/in: Placing-Me
Lesezeit: Minuten

Du steckst mitten in deiner Ausbildung in der Augenoptik oder Hörakustik? Oder hast du gerade deinen Gesellenbrief in der Tasche und willst dich weiterentwickeln? Vielleicht planst du sogar schon den Weg zum Meistertitel?
In jeder dieser Phasen gibt es staatliche Zuschüsse, die dich finanziell unterstützen können – oft wissen viele aber gar nicht, was ihnen zusteht.

Dieser Artikel gibt dir einen klaren Überblick über die wichtigsten Förderungen:
- für Azubis,
- für Gesellen und
- für angehende Meister.

Du erfährst, was es ist, wer es bekommt und wo du es beantragen kannst. Damit du kein Geld verschenkst und deine Chancen voll nutzt.


Förderung für Azubis in der Augenoptik und Hörakustik

Die Ausbildung als Augenoptiker oder Hörakustiker macht Spaß und bietet tolle Zukunftschancen. Doch gerade in der Lehre ist das Geld oft knapp. Zum Glück gibt es einige staatliche Zuschüsse, die dich unterstützen können.

1. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Was ist das?
BAB ist ein staatlicher Zuschuss für Auszubildende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und für die Ausbildung umziehen mussten oder finanziell auf eigenen Beinen stehen.

Was wird gefördert?
- Miete
- Fahrtkosten
- Verpflegung
- Lernmittel

Wer bekommt’s?
- Auszubildende mit eigener Wohnung (nicht mehr bei den Eltern)
- Dein Einkommen und das deiner Eltern wird geprüft

Wo beantragen?
Bei der Agentur für Arbeit, online oder persönlich.

2. Kindergeld

Was ist das?
Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, solange du dich in der ersten Ausbildung befindest.

Wie viel gibt es?
Aktuell rund 250 Euro pro Monat (Stand 2024).

Wer bekommt’s?
- Deine Eltern (das Geld wird an sie ausgezahlt)
- Oder bei Nachweis der Selbstständigkeit kannst du es selbst erhalten.

Wo beantragen?
Über die Familienkasse der Agentur für Arbeit.

3. Schüler-BAföG

Was ist das?
Wenn du eine rein schulische Ausbildung machst (z. B. an einer Berufsfachschule), kannst du stattdessen Schüler-BAföG beantragen.

Was wird gefördert?
- Lebensunterhalt
- Schulmaterialien
- Fahrtkosten

Wer bekommt’s?
- Auszubildende in schulischer Vollzeitausbildung (z. B. private Berufsfachschulen).
- Nicht für klassische duale Ausbildungen (z. B. im Betrieb).

Wo beantragen?
Über das zuständige Amt für Ausbildungsförderung in deiner Stadt oder deinem Landkreis.
Mehr Infos: www.bafög.de


Förderung für Gesellen in der Augenoptik und Hörakustik

Nach der Ausbildung geht es richtig los – du arbeitest als Geselle und verdienst eigenes Geld. Doch auch jetzt gibt es Fördermöglichkeiten, die du kennen solltest.

1. Wohngeld Plus

Was ist das?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete, der bei geringem Einkommen gezahlt wird.

Was wird gefördert?
- Zuschuss zur Kaltmiete
- Teilweise Nebenkosten

Wer bekommt’s?
- Berufstätige mit niedrigem bis mittlerem Einkommen
- Voraussetzung: keine Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld)

Wo beantragen?
Beim Wohngeldamt deiner Stadt oder Gemeinde.
Mehr Infos: www.bmwsb.bund.de

2. Bildungsgutscheine / Weiterbildung

Was ist das?
Die Agentur für Arbeit fördert zahlreiche berufliche Weiterbildungen. Viele Bundesländer bieten zusätzlich eigene Prämien für Weiterbildungsabschlüsse oder Kurse an.

Was wird gefördert?
- Kursgebühren
- Fahrtkosten
- Prüfungsgebühren

Wer bekommt’s?
- Berufstätige oder Arbeitssuchende
- Wenn die Weiterbildung die Beschäftigungschancen verbessert oder für den Beruf notwendig ist.

Wo beantragen?
- Agentur für Arbeit
- Bildungsprämie (je nach Bundesland, z. B. Bildungscheck NRW, Weiterbildungsscheck Sachsen etc.)

3. Kinderzuschlag

Was ist das?
Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wenn dein Einkommen knapp über der Grundsicherung liegt, aber nicht ausreicht, um den Bedarf der Kinder zu decken.

Wie viel gibt es?
Bis zu 292 Euro pro Kind und Monat (Stand 2024).

Wer bekommt’s?
- Berufstätige mit Kindern
- Einkommen liegt im unteren bis mittleren Bereich

Wo beantragen?
Über die Familienkasse.


Förderung für Meisteranwärter in der Augenoptik und Hörakustik

Du willst die Karriereleiter weiter hochklettern und deinen Meister machen? Hier warten besonders attraktive Förderungen auf dich.

1. Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)

Was ist das?
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt angehende Meister finanziell – für die Lehrgangskosten und für den Lebensunterhalt.

Was wird gefördert?
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis zu 75 % Zuschuss, Rest als zinsfreies Darlehen)
- Lebensunterhalt während der Meisterschule (abhängig von Einkommen/Vermögen)

Wer bekommt’s?
- Personen, die einen anerkannten Fortbildungsabschluss anstreben (z. B. Augenoptikermeister, Hörakustikmeister).

Wo beantragen?
Über das Aufstiegs-BAföG-Portal oder beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

2. Meisterbonus (Beispiel Bayern)

Was ist das?
Viele Bundesländer zahlen nach bestandener Meisterprüfung eine einmalige Prämie (Meisterbonus).

Wie viel gibt es?
Zwischen 1.000 und 2.000 Euro, je nach Bundesland (z. B. Bayern: 2.000 Euro).

Wer bekommt’s?
- Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Wo beantragen?
- Über die Handwerkskammer oder die zuständige Landesbehörde.
- Antragsfrist beachten (oft 3 bis 6 Monate nach bestandener Prüfung).


Fazit: Nutze deine Chancen!

Gerade in der Augenoptik und Hörakustik ist es wichtig, die eigenen Weiterbildungsmöglichkeiten und finanziellen Chancen im Blick zu behalten.
Ob in der Ausbildung, als Geselle oder als Meisteranwärter – staatliche Zuschüsse können dir den Weg deutlich erleichtern.

Viele dieser Förderungen sind an Fristen und bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Es lohnt sich also, rechtzeitig zu prüfen, was dir zusteht und die Anträge sorgfältig vorzubereiten.

Informiere dich, nutze die Angebote – und investiere in deine berufliche Zukunft!


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