Ob du noch in der Ausbildung steckst, frisch als Geselle arbeitest oder dich für die Meisterschule vorbereitest: Viele Fachkräfte in der Augenoptik und Hörakustik wissen gar nicht, welche staatlichen Unterstützungen ihnen zustehen. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Förderungen – für Auszubildende, Berufseinsteiger, Eltern oder Menschen mit niedrigerem Einkommen.
In diesem Artikel bekommst du einen kompakten Überblick über die wichtigsten Zuschüsse und staatlichen Leistungen, die du in deiner Lebens- und Berufssituation nutzen kannst. Damit du nichts verpasst und das Beste aus deinen Möglichkeiten herausholen kannst.
Warum viele Zuschüsse nicht genutzt werden
Der Grund ist oft ganz einfach: Die Informationen sind unübersichtlich, verstreut und wenig bekannt. Wer sich nicht aktiv durch Webseiten und Formulare kämpft, verpasst schnell bares Geld oder wichtige Vorteile.
Gerade in Berufen wie der Augenoptik und Hörakustik, wo viele junge Menschen direkt nach der Schule starten, ist das Wissen über finanzielle Förderung oft lückenhaft. Auch Arbeitnehmer mit Kindern oder niedrigerem Einkommen wissen nicht immer, dass ihnen Wohngeld oder Kinderzuschlag zustehen könnten.
Wir schaffen Klarheit! Hier findest du die wichtigsten Zielgruppen und Zuschüsse übersichtlich zusammengefasst.
1. Für Auszubildende in der Augenoptik und Hörakustik
Du machst gerade deine Ausbildung als Augenoptiker oder Hörakustiker? Dann stehen dir möglicherweise folgende Förderungen zu:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Wenn du für deine Ausbildung umziehen musstest oder dein Einkommen gering ist, kannst du BAB beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit hilft dir mit einem Zuschuss zu Miete, Fahrtkosten und mehr.
Kindergeld: Bis zum 25. Lebensjahr bekommst du (bzw. deine Eltern) Kindergeld, wenn du dich in der ersten Ausbildung befindest.
Azubi-Tickets: Viele Bundesländer bieten günstige Tickets für Bus und Bahn an. Manchmal sogar das Deutschlandticket zum Sonderpreis (Infos meist auf den Seiten der jeweiligen Landesverkehrsverbünde).
Schüler-BAföG: Falls du eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule machst, kann statt BAB auch BAföG förderfähig sein.
2. Für Gesellen und Berufseinsteiger
Du hast deine Ausbildung abgeschlossen und arbeitest jetzt als Geselle? Auch dann gibt es staatliche Unterstützung:
Wohngeld Plus: Wenn dein Einkommen für die Miete nicht ausreicht, kannst du Wohngeld beantragen – vor allem, wenn du allein wohnst oder Kinder hast.
Kinderzuschlag: Du hast Kinder, aber dein Einkommen reicht gerade so? Dann kannst du zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten.
Bildungsgutscheine / Weiterbildung: Die Agentur für Arbeit fördert berufliche Weiterbildungen mit Bildungsgutscheinen. Zusätzlich bieten viele Bundesländer eigene Programme (z. B. Bildungscheck NRW, Weiterbildungsscheck Sachsen).
Steuerliche Vorteile: Werbungskosten, Fahrten zur Arbeit, Berufskleidung und Fortbildungen lassen sich von der Steuer absetzen.
3. Für Meisteranwärter
Du planst deinen Meister in der Augenoptik oder Hörakustik? Dann solltest du dir folgende Zuschüsse sichern:
Aufstiegs-BAföG: Damit kannst du einen Großteil deiner Meisterschule finanzieren – sowohl die Lehrgangsgebühren als auch deinen Lebensunterhalt.
Meisterbonus (Beispiel Bayern): Viele Bundesländer zahlen nach bestandener Meisterprüfung einen einmaligen Bonus von bis zu 2.000 Euro.
Kindergeld (verlängert): Falls du noch unter 25 bist und der Meister deine erste Weiterbildung ist, kann es weiter Kindergeld geben.
Steuerliche Absetzbarkeit: Alles rund um die Meisterschule kannst du als Werbungskosten geltend machen.
4. Für Arbeitnehmer allgemein
Auch wenn du nicht in der Ausbildung bist, sondern fest im Beruf stehst, gibt es Unterstützung:
Wohngeld Plus: Auch für Alleinstehende, Paare oder Familien mit geringem Einkommen interessant.
Kinderzuschlag: Kann zum Kindergeld beantragt werden, wenn dein Einkommen für dich reicht, aber nicht für die Kinder.
Bildungsgutscheine: Die Agentur für Arbeit fördert berufliche Weiterbildungen mit Bildungsgutscheinen.
Steuerliche Erleichterungen: Viele Kosten des Berufsalltags lassen sich steuerlich geltend machen.
5. Für Eltern und Mütter
Du hast Kinder oder planst eine Familie? Dann lohnt sich der Blick auf diese Leistungen:
Elterngeld und ElterngeldPlus: Finanzieller Ausgleich nach der Geburt, auch bei Teilzeitarbeit möglich.
Mutterschaftsgeld: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach Geburt – gezahlt von Krankenkasse und Arbeitgeber.
Rentenpunkte für Kindererziehung: Bis zu drei Jahre pro Kind werden dir bei der Rente gutgeschrieben.
Zuschüsse zur Kinderbetreuung: Viele Kommunen bieten Unterstützung bei Kitagebühren oder Tagespflege. Informationen dazu findest du auf den Websites deiner Stadt oder deines Landkreises (Stadtverwaltung oder Jugendamt).
Fazit: Lass dir kein Geld entgehen
Wenn du in der Augenoptik oder Hörakustik arbeitest, lohnt es sich in jedem Fall, deine möglichen Zuschüsse zu kennen. Viele dieser Leistungen müssen aktiv beantragt werden und sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Umso wichtiger, dass du gut informiert bist.
In den kommenden Artikeln gehen wir auf die einzelnen Gruppen noch detaillierter ein – mit konkreten Tipps, Antragshinweisen und Links zu den offiziellen Stellen.
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