Die Verschwiegenheitsklausel

Warum sie zum Gehalt in der Augenoptik und Hörakustik unzulässig ist

Veröffentlicht am: 8.12.2023
Autor/in: Placing-Me
Lesezeit: Minute

Du hast sicherlich schon mal von der sogenannten “Verschwiegenheitsklausel” gehört, insbesondere im Zusammenhang mit Gehältern. Doch ist es wirklich zulässig, dass Arbeitgeber ihren Angestellten in der Augenoptik und Hörakustik verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen? Wir gehen dem auf den Grund.

Was ist eine Verschwiegenheitsklausel?

Die Verschwiegenheitsklausel ist eine Vereinbarung, in der Mitarbeiterinnen verpflichtet werden, bestimmte Informationen – oft das eigene Gehalt – nicht nach außen zu tragen. Arbeitgeber nutzen solche Klauseln häufig in der Hoffnung, interne Diskussionen über Gehaltsunterschiede zu vermeiden.

Rechtliche Lage: Warum die Klausel in der Regel unzulässig ist

Das Arbeitsrecht in Deutschland steht auf der Seite der Transparenz. Ein Verbot, über das Gehalt zu sprechen, gilt als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer. Darüber hinaus könnte es dazu führen, dass Gehaltsunterschiede, die aufgrund von Geschlecht, Alter oder anderen diskriminierenden Gründen bestehen, verborgen bleiben.

Warum Transparenz in der Augenoptik und Hörakustik wichtig ist

In Branchen wie der Augenoptik und Hörakustik, in denen Fachkräfte und Experten entscheidend sind, kann Gehaltstransparenz dazu beitragen, das Vertrauen unter Kolleginnen zu stärken. Ein offener Umgang mit Gehältern kann auch helfen, das Bewusstsein für faire Bezahlung zu schärfen und Diskriminierung vorzubeugen.

Folgen für Arbeitgeber: Was passiert bei einer unzulässigen Klausel?

Setzt ein Arbeitgeber in der Augenoptik und Hörakustik eine solche Klausel ein, kann dies als rechtswidrig angesehen werden. Mitarbeiterinnen könnten die Klausel ignorieren, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Zudem besteht das Risiko, dass Arbeitgeber wegen Diskriminierung verklagt werden könnten, wenn Gehaltsunterschiede aufgedeckt werden.

Fazit

Es ist wichtig, sich seiner Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis bewusst zu sein. Die Verschwiegenheitsklausel zum Gehalt hat in der Augenoptik und Hörakustik keinen Platz. Transparenz und Fairness sollten immer an erster Stelle stehen.